Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2023

Die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, welche die STEHR Cosmetics AG anbietet, sowie für alle Verkäufe und Lieferungen, die getätigt werden. Änderungen bleiben vorbehalten.

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kundin/des Kunden (nachstehend verwenden wir im Sinne einer besseren Leserlichkeit nur den Begriff "Kund:in") erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Kundin die Lieferung an die Kundin vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot/Vertragsschluss

(1) Die Bestellung der Kund:in stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen können.

(2) Bei Buchung eines Lehrgangs kommt der Vertrag durch Zusendung unserer Seminarbestätigung zustande. Die dort erbetene Rückbestätigung durch die Kundin ist nicht vertragsbegründend, sondern aus organisatorischen Gründen erforderlich.

§ 3 Urheberrechte

Sämtliches Werbe- und Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie jegliche bestimmungswidrige Weiterverbreitung sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

§ 4 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Sofern die Kund:in Kauffrau/Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, die andere Partei auch an deren Wohnsitzgericht in Anspruch zu nehmen.

(2) Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

B. Besondere Verkaufsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen – Mindestbestellwert-Mahnungen

(1) Bestellungen ab netto CHF 100.00 werden ausgeführt. Bei Bestellungen unter netto CHF 250.00 berechnen wir eine Porto- und Verpackungspauschale von CHF 15.00 netto. Bestellungen über netto CHF 250.00 sind porto- und verpackungsfrei. Diese Regelung gilt auch im Rahmen von Sonderaktionen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Sofern nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Nach Ablauf der regulären Zahlungsfrist von 20 Tagen bleibt es der STEHR Cosmetics AG vorbehalten, folgende Zuschläge (Mahngebühren) auf die bestehenden Forderungen zu berechnen:

- Nach 20 Tagen ab Rechnungsdatum: Zahlungserinnerung (= 1. Mahnung)

- Nach 5 Tagen ab 1.Mahnung: 2. Mahnung mit Mahngebühren von CHF 10,--

- Nach 5 Tagen ab 2.Mahndatum: 3. und letzte Mahnung mit einem zusätzlichen Bearbeitungszuschlag von CHF 15.- (= Total Mahngebühren CHF 25.-).

- Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der 3. Mahnung, behält sich die STEHR Cosmetics AG rechtliche Schritte (Betreibung mit zusätzlicher Kostenfolge) vor. Eine überfällige Forderung kann von der STEHR Cosmetics AG auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt dem Kunden in Rechnung stellen.

(5) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses massgeblichen Preise (auch für Verpackung und Porto). Sollte eine von uns an die Kund:in übermittelte Sendung an uns zurückgesandt werden, weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte, behalten wir uns vor, dass für die zweite Übersendung erforderliche Porto in Rechnung zu stellen.

(6) Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(7) Wir behalten uns die Forderung von Vorkasse vor, insbesondere bei Abschlüssen mit neuen Kundinnen.

 

§2 Retouren Kund:innen haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über den zuständigen Gebietsbetreuer oder direkt an STEHR Cosmetics angemeldet werden. Ein Rücksendeetikett oder eine Gutschrift für das Porto wird sodann von STEHR Cosmetics AG zugestellt. 

Produkte, die STEHR Cosmetics AG auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Hygieneartikel, kosmetische Produkte sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen. Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis der Kund:innen eine Gutschrift zugestellt. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. STEHR Cosmetics AG kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. Kund:innen den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Kund:innen sind in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden Kund:innen verrechnet. Übergeben Kund:innen die Ware einem Transportunternehmen, tragen Kund:innen die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an STEHR Cosmetics 

§ 3 Lieferzeit

(1) Sofern eine Lieferzeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der bestellten Ware, der Bearbeitungszeit und der Postlaufzeit.

(2) Wir behalten uns vor, eine Lieferung erst auszuführen, bis alle offenen fälligen Rechnungen aus vorangegangenen Lieferungen beglichen sind.

§ 4 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche der Kundin setzen voraus, dass diese ihren geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Ort, an dem die Kaufsache ausgeliefert wurde, verbracht wurde. Mangelhafte Ware darf nicht entsorgt werden; sie muss an uns mit dem unterschriebenen Retourenschein zurückgegeben werden.

(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist die Kundin nach ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kundin Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschliesslich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit der Kundin im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 5 Verjährung

(1) Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - einheitlich ein Jahr. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Massgabe:

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehende - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten der Kundin, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. 

In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten der Kundin - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet wird.

(2) Die Kundin ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; sie tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihr aus der Weiterveräusserung gegen ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt die Kundin auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange die Kundin ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass die Kundin uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 7 Leihgerät

Wir sind grundsätzlich bereit, der Kundin nach Massgabe einer gesondert zu schliessenden Vereinbarung für die Dauer einer während der Gewährleistungszeit notwendigen Reparatur ein Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Die genauen Bedingungen und Modalitäten für die Bereitstellung des Leihgeräts werden in der Vereinbarung festgelegt.

C. Besondere Schulungsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Schulungsentgelt ist spätestens acht Arbeitstage vor Beginn der Schulung zu bezahlen (vorbehaltlose Gutschrift auf unserem Bankkonto). Bei kurzfristiger Anmeldung (innerhalb dieses Acht-Tages-Zeitraums) ist das Schulungsentgelt unverzüglich nach der Anmeldung, spätestens vor Beginn des Kurses zu bezahlen.

(2) Das Schulungsentgelt ergibt sich aus der jeweils massgeblichen Preisliste.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Rücktritt der Kund:in – Stornierung

(1) Die Kund:in kann bis acht Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei vom Schulungsvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt in der Zeit vom siebten bis dritten Tag vor Schulungsbeginn wird bei Ganztagesseminaren eine Entschädigungspauschale von CHF 150.00 netto (zzgl. Umsatzsteuer) fällig. Bei Halbtagesseminaren beträgt die Pauschale CHF 75.00 netto (zzgl. Umsatzsteuer). Erfolgt der Rücktritt in den letzten beiden Tagen vor Schulungsbeginn oder erscheint die Kund:in zum Schulungsbeginn nicht, haben wir Anspruch auf die vollen Teilnahmegebühren. Dabei werden ersparte Verpflegungskosten in Höhe von CHF 40,00 (Tagesseminar) bzw. CHF 20,00 (Halbtagesseminar) abgezogen. Die Kundin steht frei, nachzuweisen, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(2) Der Rücktritt bedarf der Schriftform, die auch bei E-Mail-Schreiben gewahrt ist.

(3) Wenn die Kund:in innerhalb von sechs Monaten erneut einen Kurs bei uns bucht, wird eine bezahlte Entschädigung gemäss Absatz 1 auf die entstehenden Kursgebühren angerechnet.

(4) Etwaige überzahlte Schulungsentgelte werden wir gemäss den vorstehenden Regelungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von anderen Gründen, insbesondere in folgenden Fällen:

• Wenn für eine Veranstaltung nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen.
• Wenn die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind (z. B. Erkrankung des Referenten), abgesagt werden muss.

In den oben genannten Fällen werden bereits bezahlte Schulungsentgelte vollständig zurückerstattet. Die Kundin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

6043 Adligenswil, Mai 2023